B u c h h a l t u n g

Mit dem Finanzamt hat man wenig Spaß. Mit der Steuerfahndung noch weniger.
Rechnungen, Mahnungen, Belege, Abrechnungen - dies hält auf -
wenn man es alleine machen muss.
Unter Buchhaltung versteht man die Erfassung aller Geschäftsvorfälle.
Hierzu gehört die originäre Finanzbuchhaltung, wahlweise
die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung.
Anwälte sind als Freiberufler
grundsätzlich nur verantwortlich für die einfache Buchhaltung,
wie sie von Privatpersonen oder Kommunen als Einnahmen-, Überschussrechnung
gehandhabt wird; wie auch die exaktere, bestimmten rechtlichen Vorschriften
genügende, kaufmännische doppelte Buchführung, also
Finanzbuchhaltung und Rechnungswesen. Ein langweiliges und zeitaufwendiges
Thema, weshalb man diese Arbeit vereinfachen muss.
Als externer Dienstleister bietet sich als
Lösung an. Spezialisten können die Buchhaltungsaufgaben
komplett übernehmen. So bleibt mehr Zeit für die eigentlichen
Tätigkeit. Es lohnt sich also in die professionelle Buchhaltung
zu investieren.
Der Buchhaltungsservice von beinhaltet folgende Leistungen:
- Ordnen und Ablegen der Unterlagen
- Kontieren der Belege
- Verbuchen der laufenden Geschäftsfälle
- Debitorenbuchhaltung (Stammdaten, Fakturierung, Mahnwesen und Inkasso)
- Kreditorenbuchhaltung (Stammdaten, Forderungs-Übersicht und Zahlungsverkehr)
- Debitoren- und Kreditorenüberwachung sowie Mahnwesen
- Anlagenbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung (Ausfüllen von Verdienstbescheinigungen und Lohnsteuerkarten usw.)
- Meldungen an die Finanzämter (Umsatzsteuer) und Krankenkassen
- Monats-Reporting (Betriebswirtschaftliche Auswertung).