A l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
§ 1 Einbeziehung (2) Der Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäfts-bedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Haben die Vertragsparteien abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den AGB vor. Diese AGB gelten auch für Folge- und Daueraufträge des gleichen Auftraggebers, ohne dass es hierfür einer erneu-ten Einbeziehung der AGB bedarf. (3) Die Beauftragung der erfolgt durch Unter-zeichnung und Rückgabe eines schriftlichen Auftrages nebst Leistungsbeschreibung.
§ 2 Preise (2) Bei vereinbarter Abrechnung auf Stundenbasis, werden über den Zeitaufwand für die Durchführung des Auftrages Zeitaufzeichnungen geführt. Diese werden zur Grundlage der Honorarabrechnung gemacht. Widerspricht der Auf-traggeber nicht unverzüglich nach Zugang der Abrechnung, gelten der Zeitaufwand und die Abrechnung als genehmigt. (3) Es wird monatlich abgerechnet. (4) Bereits bei Erteilung des Auftrages kann ein angemes-sener Vorschuss gefordert werden und die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von seiner Bezahlung abhängig sein.
§ 3 Informationspflicht, Verschwiegenheit (2) Die ist berechtigt, vom Auftraggeber oder von Dritten im Auftrag des Auftraggeber mitgeteilte Tat-sachen und Angaben jeglicher Art als richtig zugrunde zu legen, soweit sie nicht offenkundig fehlerhaft oder offen-sichtlich unvollständig sind. Für Schäden und sonstige Nachteile, welche auf einer fehler- oder lückenhaften Über-mittlung von Tatsachen oder sonstigen Angaben durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Dritten beruhen, wird keine Haftung übernommen. |
(3) Alle mit dem jeweiligen Projekt beauftragten Mitarbeiter der (ob von Berufs wegen oder auf Grund ihres Arbeitsvertrages) sind zeitlich unbegrenzt zur Verschwie-genheit in Bezug auf sämtliche Informationen des Auftrag-gebers verpflichtet. Ausgenommen sind solche Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheim-haltung bedürfen. Die Weitergabe vertraulicher Informa-tionen an Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggeber erfolgen oder wenn dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. (4) Die sichert unbedingten Mandantenschutz zu.
§ 4 Haftungsbeschränkung, Verjährung
§ 5 Schriftform
§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand,
anwendbares Recht
§ 7 Sonstiges (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen als Ganzes nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirk-same Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Vertragslücke offenbar wird oder sich eine Bestimmung als undurchführbar erweisen sollte. |