§ 1 Einbeziehung
(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen werden
Bestandteil sämtlicher - auch zukünftiger - Geschäftsbesor-gungsverträge
- zwischen der und
ihren Auftrag-gebern.
(2) Der Einbeziehung anderer allgemeiner
Geschäfts-bedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Haben die Vertragsparteien abweichende schriftliche Vereinbarungen
getroffen, so gehen diese den AGB vor. Diese AGB gelten auch für
Folge- und Daueraufträge des gleichen Auftraggebers, ohne dass
es hierfür einer erneu-ten Einbeziehung der AGB bedarf.
(3) Die Beauftragung der
erfolgt durch Unter-zeichnung und Rückgabe eines schriftlichen Auftrages
nebst Leistungsbeschreibung.
§ 2 Preise
(1) Die Beratungsvergütung der
richtet sich grundsätzlich nach den schriftlichen Vereinbarungen und
dem Leistungsgegenstand.
(2) Bei vereinbarter Abrechnung
auf Stundenbasis, werden über den Zeitaufwand für die
Durchführung des Auftrages Zeitaufzeichnungen geführt.
Diese werden zur Grundlage der Honorarabrechnung gemacht. Widerspricht
der Auf-traggeber nicht unverzüglich nach Zugang der Abrechnung,
gelten der Zeitaufwand und die Abrechnung als genehmigt.
(3) Es wird monatlich abgerechnet.
(4) Bereits bei Erteilung des
Auftrages kann ein angemes-sener Vorschuss gefordert werden und
die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von seiner Bezahlung
abhängig sein.
§ 3 Informationspflicht, Verschwiegenheit
(1) Der Auftraggeber hat ausreichend zu informieren;
soweit die Übergabe von Unterlagen erforderlich ist, sind grundsätzlich
nur Kopien zu übergeben.
(2) Die
ist berechtigt, vom Auftraggeber oder von Dritten im Auftrag des Auftraggeber
mitgeteilte Tat-sachen und Angaben jeglicher Art als richtig zugrunde
zu legen, soweit sie nicht offenkundig fehlerhaft oder offen-sichtlich
unvollständig sind. Für Schäden und sonstige Nachteile,
welche auf einer fehler- oder lückenhaften Über-mittlung
von Tatsachen oder sonstigen Angaben durch den Auftraggeber oder
einen von diesem beauftragten Dritten beruhen, wird keine Haftung
übernommen.
|
|
(3)
Alle mit dem jeweiligen Projekt beauftragten Mitarbeiter der
(ob von Berufs wegen oder auf Grund ihres Arbeitsvertrages) sind zeitlich
unbegrenzt zur Verschwie-genheit in Bezug auf sämtliche Informationen
des Auftrag-gebers verpflichtet. Ausgenommen sind solche Tatsachen,
die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheim-haltung
bedürfen. Die Weitergabe vertraulicher Informa-tionen an Dritte
darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggeber erfolgen
oder wenn dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.
(4) Die
sichert unbedingten Mandantenschutz zu.
§ 4 Haftungsbeschränkung, Verjährung
(1) Die Haftung aus dem Auftragssverhältnis
auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen wird per Vereinbarung
auf einen Mindestbetrag pro Schadensfall beschränkt. Diese
Haftungsbeschränkung gilt auch für Folgeaufträge,
ohne dass es jedes Mal einer erneuten Vereinbarung über die
Haftungsbeschränkung bedarf.
§ 5 Schriftform
(1) Ergänzungen oder Änderungen der vorliegenden
AGB, auch bloße Abweichungen oder Ergänzungen im Rahmen
eines Auftrages, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schrift-lichen
Vereinbarung. Dies gilt auch für etwaige Abän-derungen
dieses Schriftformerfordernisses.
§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand,
anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist Leipzig.
Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 7 Sonstiges
(1) Für die Durchführung des Auftrages
und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt auch bei auslän-dischen
Auftraggebern deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt
dies die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen als Ganzes nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirk-same Bestimmung
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
inhaltlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall,
dass eine Vertragslücke offenbar wird oder sich eine Bestimmung
als undurchführbar erweisen sollte.
|